News-Archiv | Artikel vom 18.04.2012
Fahrrad jetzt wirksam versichern

Im Frühling haben Fahrraddiebe Saison. Allein die Polizei meldet rund 300.000 Fahrraddiebstähle pro Jahr, die Aufklärungsquote ist mit unter 10 Prozent denkbar gering. Nur einfache Räder sind mit der Hausratversicherung ausreichend geschützt. Für teurere Bikes lohnt sich eine Deckungserweiterung zur Hausratpolice oder gleich eine spezielle Fahrradversicherung.
Fahrräder sind in der Hausratversicherung geschützt, solange sie im verschlossenen Gebäude oder in der abgeschlossenen Garage aufbewahrt werden. Die Hausratversicherung zahlt auch, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum zum Diebstahlzeitpunkt abschlossen war. Neben dem Fahrrad selbst sind alle fest angebrachten Zubehörteile wie Kindersitz oder Satteltaschen mitversichert, bei leistungsstarken Anbietern auch Fahrradanhänger. Die Kaufunterlagen für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung durch den Versicherer, wenn das Rad gestohlen wird. Die Erstattung für Fahrräder variiert je nach Anbieter zwischen einem und fünf Prozent der Hausrat-Versicherungssumme. Wer seine Wohnungsausstattung mit 40.000 Euro versichert hat, bekommt im Schadenfall also zwischen 400 und 2.000 Euro. Eine höhere Entschädigungsgrenze lässt sich oft individuell mit dem Hausratversicherer vereinbaren.
Entweder schon im Normaltarif oder gegen bezahlbaren Zuschlag sind Fahrräder zusätzlich unterwegs versichert. Der Versicherer zahlt dann auch, wenn das Fahrrad außerhalb des eigenen Grundstücks zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird. Nach 22 Uhr besteht solange Diebstahlschutz, wie man mit dem Rad noch auf Achse ist. Fahrraddiebstahl muss man unverzüglich bei Polizei und Versicherer anzeigen. Bei der Polizei erhält man ein Formular, das man der Versicherung schnellstmöglich zuschicken muss. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Vertrag erstattet der Versicherer dann den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads ab, aber auch von der Risikoklasse des Wohnorts.
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