Die Photovoltaikanlagen-Versicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Dies bedeutet, dass jegliche Gefahren versichert sind, die nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden. Aufgrund der Höhe der Kosten des Einbaus einer solchen Anlage ist eine Versicherung für diese durchaus zu empfehlen.
In der Photovoltaikanlagen – Versicherung sind insbesondere Beschädigungen und Zerstörungen versichert, die aufgrund von Blitzschlag, Brand, Explosion oder Implosion entstanden sind. Darüber hinaus sind Überspannungsschäden, Schäden durch Wasser und Feuchtigkeit, Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus, Fahrlässigkeit und Bedienungsfehler, Materialfehler und Höhere Gewalt versichert. Wichtig ist dabei die Klausel, die das Wort „insbesondere“ beinhaltet. Denn dieses besagt in dem Falle, dass auch nicht genannten Gefahren versichert sind, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Ausgeschlossen werden in der Photovoltaikanlagen – Versicherung in der Regel Schäden durch Vorsatz, wie dies bei allen Versicherungen der Fall ist. Kriege und Innere Unruhen und damit verbundene Schäden werden ebenfalls von den meisten Versicherern nicht abgedeckt. Schäden durch Kernenergie oder Erdbeben, durch bereits bei Abschluss der Versicherung vorhandene Schäden, durch Unterlassen einer nötigen Reparatur oder durch Selbstausführen dieser bei mangelnden Kenntnissen über die Anlage und Schäden, die ein Dritter verantworten muss, werden im Allgemeinen von der Haftung der Versicherung ausgeschlossen. Es gibt aber einige Anbieter der Photovoltaikanlagen – Versicherungen, die die eben genannten Ausschlüsse zu bestimmten Bedingungen, meist verbunden mit höheren Beitragssätzen, dennoch versichern. Hier muss der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, wie hoch er das Risiko eines solchen Schadens einschätzt.
Photovoltaikanlagen – Versicherung sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. So darf der maximale Wert der Anlage vier Millionen Euro nicht überschreiten, die Montage muss auf einem Flach- oder Schrägdach oder an einer Fassade vorgenommen worden sein und häufig wird auch eine zeitliche Beschränkung der Versicherung verlangt.
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