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Photovoltaikanlagen-Versicherung

02 Sep


Die Photovoltaikanlagen-Versicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Dies bedeutet, dass jegliche Gefahren versichert sind, die nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden. Aufgrund der Höhe der Kosten des Einbaus einer solchen Anlage ist eine Versicherung für diese durchaus zu empfehlen.
In der Photovoltaikanlagen – Versicherung sind insbesondere Beschädigungen und Zerstörungen versichert, die aufgrund von Blitzschlag, Brand, Explosion oder Implosion entstanden sind. Darüber hinaus sind Überspannungsschäden, Schäden durch Wasser und Feuchtigkeit, Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus, Fahrlässigkeit und Bedienungsfehler, Materialfehler und Höhere Gewalt versichert. Wichtig ist dabei die Klausel, die das Wort „insbesondere“ beinhaltet. Denn dieses besagt in dem Falle, dass auch nicht genannten Gefahren versichert sind, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Ausgeschlossen werden in der Photovoltaikanlagen – Versicherung in der Regel Schäden durch Vorsatz, wie dies bei allen Versicherungen der Fall ist. Kriege und Innere Unruhen und damit verbundene Schäden werden ebenfalls von den meisten Versicherern nicht abgedeckt. Schäden durch Kernenergie oder Erdbeben, durch bereits bei Abschluss der Versicherung vorhandene Schäden, durch Unterlassen einer nötigen Reparatur oder durch Selbstausführen dieser bei mangelnden Kenntnissen über die Anlage und Schäden, die ein Dritter verantworten muss, werden im Allgemeinen von der Haftung der Versicherung ausgeschlossen. Es gibt aber einige Anbieter der Photovoltaikanlagen – Versicherungen, die die eben genannten Ausschlüsse zu bestimmten Bedingungen, meist verbunden mit höheren Beitragssätzen, dennoch versichern. Hier muss der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, wie hoch er das Risiko eines solchen Schadens einschätzt.
Photovoltaikanlagen – Versicherung sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. So darf der maximale Wert der Anlage vier Millionen Euro nicht überschreiten, die Montage muss auf einem Flach- oder Schrägdach oder an einer Fassade vorgenommen worden sein und häufig wird auch eine zeitliche Beschränkung der Versicherung verlangt.

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Motorradversicherung

02 Sep


Wie auch für Autofahrer gilt für einen Motorradfahrer, dass er sein Fahrzeug zumindest in der Haftpflichtversicherung absichern lassen muss. Die Motorradversicherung in Form der Haftpflichtversicherung schützt bei Schäden, die anderen zugefügt wurden und übernimmt die finanzielle Absicherung. In Deutschland gilt, dass jeder für die von ihm angerichteten Schäden in voller Höhe aufkommen muss und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Im schlimmsten Falle kann dies zu einer lebenslangen Verschuldung führen. Eine Haftpflichtversicherung für Motorräder ist also unbedingt ratsam. Diese übernimmt Kosten für die Begleichung von Personen- oder Sachschäden in einer fest vereinbarten Höhe. Die Deckungssumme sollte immer ausreichend hoch gewählt werden, denn auch Vermögensschäden sind dabei abgesichert. Vermögensschäden entstehen zum Beispiel dann, wenn eine Person zu Schaden gekommen ist und dieser Person ein Verdienstausfall für eine bestimmte Zeit oder sogar für eine längere Zeit droht. Ähnlich der Haftpflichtversicherung für Kfz wird der Motorradfahrer in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die je nach Zahl der unfallfreien Jahre nach unten korrigiert werden kann. Somit sind direkte Einsparungen bei den Beiträgen möglich. Das Motorrad kann auch als Zeitfahrzeug versichert werden, auch dann sinken die Beiträge.
Auch für Motorräder gibt es eine Voll- und eine Teilkaskoversicherung. Diese tragen die Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung übernimmt zum Beispiel Schäden durch Wildunfälle. Sonderausstattungen können ebenfalls versichert werden. Versicherungsschutz besteht weiterhin bei Schäden durch Diebstahl, Explosion, Brand oder Umwelteinflüsse, wie zum Beispiel durch Hagel oder Überschwemmung. Der Besitzer des Motorrades hat die Wahl zwischen der Teil- und der Vollkaskoversicherung, sollte aber gut abwägen, ob er für ein älteres Motorrad noch eine Vollkaskoversicherung abschließen möchte, denn hier sind die Beiträge um Einiges höher.

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Rürup-Rente

01 Sep

Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Selbstständige, die kaum Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge mit Steuerbegünstigungen haben.
Die Rürup-Rente ähnelt im Prinzip der Riester-Rente, denn auch dabei handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die vom Staat unterstützt wird. Es gibt bei der Auszahlung der Rürup-Rente aber Unterschiede, denn diese darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden – die Riester-Rente kann bis zu einem Drittel kapitalisiert werden – sondern sie wird als lebenslange Rentenzahlung verrechnet.
Wie bei jeder Form der Kapitalanlage gibt es auch bei der Rürup-Rente sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteilhaft sind die Steuervorteile, die durch den Sonderausgabenabzug entstehen. Die Altersvorsorge wird mit Nutzung einer staatlichen Förderung aufgebaut. Auch bei einer längeren Zeitspanne, in der kein Einkommen zu verzeichnen ist, bleibt das Kapital der Rürup-Rente unberücksichtigt, wenn zum Beispiel Vermögen angerechnet werden soll. Dies gilt etwa bei der Berechnung des so genannten Hartz IV. Zudem besteht bei der Rürup-Rente ein Pfändungsschutz, ebenso, wie bei der Riester-Rente. In der Zeit der Ansparung kann ein Rürup-Rentenvertrag nicht gepfändet werden, was aber in der Phase der Auszahlung der Rente nur noch für den Teil des Betrages gilt, der unterhalb der so genannten Pfändungsgrenze liegt.
Nachteilig bei der Rürup-Rente ist das fehlende Kapitalwahlrecht, das bereits oben angesprochene Problem der Zahlung der Rente als Leibrente. Der Sparer hat keine Möglichkeit der Wahl zur Zahlung in einem Betrag. Die Rentenzahlungen müssen zudem später versteuert werden.
Möglich ist nur die Freistellung von Beiträgen in der Rürup-Rente, die Verträge können nicht übertragen werden. Die Kündigung des Vertrages ist mit dem Hintergrund ausgeschlossen worden, dass diese Form der Kapitalanlage zum Tragen der Kosten im Alter gedacht sein soll und nicht zum mittelfristigen Kapitalgewinn. Ein großer Nachteil ist, dass bei Tod des Sparers das gesamte Kapital verfällt. Wer dies umgehen möchte, kann aber eine zusätzliche Versicherung abschließen, die die Auszahlung des Kapitals an Hinterbliebene des Verstorbenen garantiert.

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