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Rürup-Rente

01 Sep

Die Rürup-Rente richtet sich in erster Linie an Selbstständige, die kaum Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge mit Steuerbegünstigungen haben.
Die Rürup-Rente ähnelt im Prinzip der Riester-Rente, denn auch dabei handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die vom Staat unterstützt wird. Es gibt bei der Auszahlung der Rürup-Rente aber Unterschiede, denn diese darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden – die Riester-Rente kann bis zu einem Drittel kapitalisiert werden – sondern sie wird als lebenslange Rentenzahlung verrechnet.
Wie bei jeder Form der Kapitalanlage gibt es auch bei der Rürup-Rente sowohl Vor- als auch Nachteile. Vorteilhaft sind die Steuervorteile, die durch den Sonderausgabenabzug entstehen. Die Altersvorsorge wird mit Nutzung einer staatlichen Förderung aufgebaut. Auch bei einer längeren Zeitspanne, in der kein Einkommen zu verzeichnen ist, bleibt das Kapital der Rürup-Rente unberücksichtigt, wenn zum Beispiel Vermögen angerechnet werden soll. Dies gilt etwa bei der Berechnung des so genannten Hartz IV. Zudem besteht bei der Rürup-Rente ein Pfändungsschutz, ebenso, wie bei der Riester-Rente. In der Zeit der Ansparung kann ein Rürup-Rentenvertrag nicht gepfändet werden, was aber in der Phase der Auszahlung der Rente nur noch für den Teil des Betrages gilt, der unterhalb der so genannten Pfändungsgrenze liegt.
Nachteilig bei der Rürup-Rente ist das fehlende Kapitalwahlrecht, das bereits oben angesprochene Problem der Zahlung der Rente als Leibrente. Der Sparer hat keine Möglichkeit der Wahl zur Zahlung in einem Betrag. Die Rentenzahlungen müssen zudem später versteuert werden.
Möglich ist nur die Freistellung von Beiträgen in der Rürup-Rente, die Verträge können nicht übertragen werden. Die Kündigung des Vertrages ist mit dem Hintergrund ausgeschlossen worden, dass diese Form der Kapitalanlage zum Tragen der Kosten im Alter gedacht sein soll und nicht zum mittelfristigen Kapitalgewinn. Ein großer Nachteil ist, dass bei Tod des Sparers das gesamte Kapital verfällt. Wer dies umgehen möchte, kann aber eine zusätzliche Versicherung abschließen, die die Auszahlung des Kapitals an Hinterbliebene des Verstorbenen garantiert.

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