Es besteht für jeden Menschen die Pflicht zur Krankenversicherung. Dabei hat jeder die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Absicherung, wobei für die private Absicherung bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind. in der gesetzlichen Krankenversicherung muß sich jeder versichern lassen, der die Pflichtversicherungsgrenze von 48.150 Euro nicht überschreitet. Die Beiträge, die in der gesetzlichen Versicherung zu zahlen sind, ermessen sich am Einkommen des Versicherungsnehmers. Wer nicht als Arbeitnehmer tätig ist und keine Leistungen vom Staat bezieht, kann sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auch freiwillig versichern lassen. Dann sind die kompletten Beiträge allein zu tragen, die Leistungen gehen aber über die der normalen gesetzlichen Versicherung nicht hinaus. Wer nun also zusätzlich Leistungen in Anspruch nehmen möchte, der muss sich privat absichern und eine Zusatzversicherung zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.
Der große Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der Familienversicherung. Angenommen, ein Familienmitglied verfügt über ein regelmäßiges Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit, so kann der Ehepartner mit in seine Versicherung aufgenommen werden. Das gilt auch für gemeinsame Kinder, die ebenfalls über ein Elternteil versichert werden können. Sie brauchen dann auch keine eigenen Beiträge zu zahlen, zahlungspflichtig ist nur der “Hauptversicherte”.
Leider werden aber die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr gekürzt, so dass eine umfassende Absicherung kaum mehr möglich ist, wenn nicht in private Zusatzversicherungen investiert werden soll.
Ab dem 01. Januar 2009, wenn die neue Gesundheitsreform in Kraft tritt, unterscheiden sich auch in den einzelnen Kassen die Beiträge nicht mehr, die bis jetzt immer noch ausschlaggebend für die Wahl der persönlichen Kasse waren. Dann ist für alle Kassen ein Beitrag gültig und sie unterscheiden sich lediglich durch ihre Leistungen.
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