Versicherungsfragen sind Vertrauensfragen. Doch wem kann man auf dem unübersichtlichen Versicherungsmarkt vertrauen? Schließlich haben Versicherungsunternehmen ein Interesse daran, ihre eigenen Versicherungen zu verkaufen. Die von ihnen beauftragten Vermittler verdienen eine Provision für jeden vermittelten Vertrag, also ist auch von ihnen keine unabhängige und unvoreingenommene Beratung zu erwarten.
Vertreter, Agent oder Makler?
Vermittler und Berater treten unter vielen unterschiedlichen Tätigkeitsbezeichnungen mit potentiellen Versicherungskunden in Kontakt. Daher ist es besonders wichtig zu unterscheiden, mit wem man es zu tun hat:
Versicherungsvertreter arbeiten für eine Versicherungsgesellschaft und handeln in deren Interesse. Versicherungsagenten sind nicht an eine Gesellschaft gebunden, sondern vermitteln Policen mehrerer verschiedener Versicherungen. Dadurch sind ihre Angebote vielfältiger, dennoch handeln auch sie im Interesse der Versicherungsgesellschaften, mit denen sie zusammenarbeiten.
Anders sieht es bei Versicherungsmaklern aus: Im Auftrag des Kunden ermitteln sie den geeigneten Versicherungsschutz und schlagen günstige Policen vor. Für Beratungsfehler müssen sie den Kunden gegenüber haften. Im Grundsatz werden sie daher im Interesse der Versicherungskunden tätig.
Alle Versicherungsvermittler sind gesetzlich dazu verpflichtet, offen zu legen, ob sie an ein oder mehrere Versicherungsunternehmen gebunden oder ungebunden sind. Nur ein ungebundener Vermittler ist ein Versicherungsmakler, nur von ihm kann der Kunde eine unabhängige Beratung erwarten.
In Deutschland ist eine Erlaubnis notwendig, um als Versicherungsmakler tätig zu werden. Zu den Voraussetzungen dazu zählt unter anderem ein Sachkundenachweis oder der Nachweis einer langjährigen Vermittlertätigkeit sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Was ist bei der Beratung durch einen Versicherungsmakler zu beachten?
Ein Versicherungsmakler wird aufgrund eines Maklervertrags tätig. In diesem Vertrag sollte das Ziel der Beratung konkret festgelegt werden. Weiterhin schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Makler seine Empfehlung schriftlich dokumentieren und begründen muss, sofern der Kunde nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Mit einem Verzicht schadet sich der Kunde jedoch nur selbst. Stattdessen sollte er auf klare Begründungen bestehen, denn nur mit konkreten Angaben in Maklervertrag und Empfehlung kann notfalls eine Falschberatung nachgewiesen und der Makler haftbar gemacht werden.
Um optimale Versicherungsempfehlungen abgeben zu können, ist sehr viel Fachwissen notwendig. Neben harten Fakten kommt es auch auf Kenntnisse über weiche Faktoren an, etwa in Bezug auf die Kulanz einer Versicherung bei der Schadensregulierung. Wer unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, den Makler nach seiner Qualifikation zu befragen.
In Deutschland ist es üblich, dass der Versicherungsmakler beim Abschluss einer Versicherung eine Provision vom Versicherungsunternehmen erhält. Für den Kunden ist die Beratung dagegen kostenfrei.
Popularity: 2% [?]













