Ergänzend zu der nötigen Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeugeigentümer kann von jedem Verkehrsteilnehmer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Diese tritt in allen Fällen ein, bei denen die Haftpflichtversicherung eine Leistung verweigert und hilft dem Geschädigten zu seinem Recht zu kommen. Es werden dabei alle rechtlichen Interessen vertreten, gleich, ob es sich um Verwaltungsangelegenheiten oder Strafrechtssachen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, handelt. Die eigentliche Vertretung der Interessen des Versicherungsnehmers übernimmt natürlich ein von diesem beauftragter Anwalt, die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt aber die Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten gegenüber Behörden und Gerichten, als auch bei Bußgeldsachen entstehen. Wer vorsätzlich eine Straftat begangen hat, wird aber nicht vertreten und die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt demnach auch keine Kosten.
Wie bei jeder Rechtsschutzversicherung kann auch bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung zuerst einmal ein Anwalt zu Rate gezogen werden, die direkt von der Versicherung vermittelt wird. Dieser kann bereits am Telefon klären, ob der Versicherungsnehmer im Recht ist und was überhaupt zu tun ist um an dieses zu kommen. Im Folgenden werden spezialisierte Anwälte beauftragt, die den Fall übernehmen und die sämtliche Abrechnungen und verwalterischen Tätigkeiten direkt mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung regeln.
Über die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist zum Beispiel die Durchsetzung von Ansprüchen geregelt, die auf Zahlung von Schmerzensgeld oder auf Schadensersatz abzielen, was unter anderem nach einem Unfall sein kann. Alle Verfahren, die vor Behörden und Gerichten geregelt werden, können durch die Versicherung übernommen werden, sofern sich der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit oder der Straftat im Besitz eins gültigen Führerscheins befand. Dies sollen nur einige Beispiele sein, näheres wird in den Verträgen der Versicherungsgesellschaften geregelt.
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