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Archiv der Kategorie ‘Gewerbeversicherung 1×1’

Verkehrsrechtsschutz

30 Dez


Ergänzend zu der nötigen Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeugeigentümer kann von jedem Verkehrsteilnehmer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Diese tritt in allen Fällen ein, bei denen die Haftpflichtversicherung eine Leistung verweigert und hilft dem Geschädigten zu seinem Recht zu kommen. Es werden dabei alle rechtlichen Interessen vertreten, gleich, ob es sich um Verwaltungsangelegenheiten oder Strafrechtssachen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, handelt. Die eigentliche Vertretung der Interessen des Versicherungsnehmers übernimmt natürlich ein von diesem beauftragter Anwalt, die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt aber die Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten gegenüber Behörden und Gerichten, als auch bei Bußgeldsachen entstehen. Wer vorsätzlich eine Straftat begangen hat, wird aber nicht vertreten und die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt demnach auch keine Kosten.
Wie bei jeder Rechtsschutzversicherung kann auch bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung zuerst einmal ein Anwalt zu Rate gezogen werden, die direkt von der Versicherung vermittelt wird. Dieser kann bereits am Telefon klären, ob der Versicherungsnehmer im Recht ist und was überhaupt zu tun ist um an dieses zu kommen. Im Folgenden werden spezialisierte Anwälte beauftragt, die den Fall übernehmen und die sämtliche Abrechnungen und verwalterischen Tätigkeiten direkt mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung regeln.
Über die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist zum Beispiel die Durchsetzung von Ansprüchen geregelt, die auf Zahlung von Schmerzensgeld oder auf Schadensersatz abzielen, was unter anderem nach einem Unfall sein kann. Alle Verfahren, die vor Behörden und Gerichten geregelt werden, können durch die Versicherung übernommen werden, sofern sich der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit oder der Straftat im Besitz eins gültigen Führerscheins befand. Dies sollen nur einige Beispiele sein, näheres wird in den Verträgen der Versicherungsgesellschaften geregelt.

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Autoversicherung

09 Nov


Neben der Pflicht zur Krankenversicherung für jeden Bürger ist die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge die einzig wirkliche Pflichtversicherung. Diese Art der Autoversicherung ist vorgeschrieben, ohne sie wird ein neues Fahrzeug gar nicht erst zugelassen. Daher benötigt der Halter des Autos auch den Nachweis des Abschlusses einer solchen Versicherung, wenn er sein Auto zulassen möchte. Dieser Nachweis wurde früher mit der so genannten Doppelkarte erbracht, die später durch den Versicherungsnachweis abgelöst wurde. Inzwischen gibt es auch diesen nicht mehr, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), bei der die Zulassungsstellen direkten Zugriff auf die Versicherungsdaten haben, ist der Nachfolger. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die der Halter oder Führer des Fahrzeuges an anderen Fahrzeugen anrichtet und soll verhindern, dass jemand unschuldig auf den Kosten für einen Schaden sitzen bleibt. Die Versicherung greift bei Personen-, bei Sach- und bei Vermögensschäden.
Als Autoversicherung kommen aber auch noch andere Versicherungen in Betracht. Zu nennen wäre da zum einen die Teilkaskoversicherung, zum anderen die Vollkaskoversicherung. Letztere übernimmt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn der Halter selbst Schuld an den Schäden trägt. Diese Versicherung lohnt sich aber meist nur für neue oder neuere Fahrzeuge, da die Beiträge relativ hoch im Vergleich zu den möglichen Leistungen liegen. Die Teilkaskoversicherung hingegen haftet für Glasbruch- oder Wildschäden. Einige Versicherer bieten dabei nur den Schutz bei Unfällen mit Haarwild an, andere bei jeglichem Wildschaden, wieder andere haften auch bei Schäden, die durch Zusammenstöße mit Haustieren oder Federvieh entstanden sind. Bei beiden Arten der Kaskoversicherung kann in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, was den Vorteil hat, dass die Beiträge pro Jahr für den Versicherungsnehmer sinken.

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Gewerberechtsschutzversicherung

02 Nov


Vergleichbar mit der bekannten Rechtsschutzversicherung für jeden privaten Versicherungsnehmer ist die Gewerberechtsschutzversicherung. Sie deckt ebenfalls das Risiko eines Rechtsstreites und übernimmt im Fall des Falles die Kosten in der vereinbarten Deckungshöhe. Es gilt daher für den Unternehmer bei Abschluss der Versicherung auf eine ausreichende Deckungshöhe zu achten, denn alle Kosten, die bei einem Rechtsstreit über die vereinbarte Summe hinausgehen, muss dieser selbst tragen.
Die Gewerberechtsschutzversicherung gilt für Freiberufler, Selbstständige und Geschäftsführer. Eingebürgert hat sich für diese Versicherung auch der Name Firmenrechtsschutzversicherung.
Die Bezeichnung Gewerberechtsschutzversicherung schließt mehrere Varianten der Rechtsschutzversicherung ein. So kann der Unternehmer beispielsweise die Arbeitsrechtsschutz-, die Vertragsrechtsschutz-, die Verkehrsrechtsschutz-, die Schadensersatzrechtsschutz-, die Steuerrechtsschutz- oder die Datenrechtsschutzversicherung abschließen. Ebenfalls ist die Einbeziehung der Standes- und Disziplinarrechtsschutzversicherung möglich. Natürlich sollte kein Unternehmer die Gewerberechtsschutzversicherung mit all ihren möglichen Bestandteilen abschließen, ohne vorher eine genaue Überprüfung seiner möglichen Risiken vorgenommen zu haben. Denn welche Rechtsgebiete abgesichert werden müssen, hängt vom individuellen Bedarf ab. Mit der Überprüfung der Risiken können unnötig hohe Beiträge verhindert werden. Diese Beiträge setzen sich aus den einzelnen Versicherungspunkten zusammen und können durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden. Diese kann individuell vereinbart werden, in der Regel beträgt die Selbstbeteiligung zwischen dreihundert und eintausend Euro im Schadensfall. Je niedriger die Selbstbeteiligung angelegt ist, umso höher ist die zu zahlende Versicherungsprämie.
Die einzelnen Anbieter von Gewerberechtsschutzversicherungen haben auch spezifische Lösungen für bestimmte Branchen parat. So können etwa Heilberufler oder Handwerker ganze Pakete, die schon genau auf ihren Bedarf abgestimmt sind, abschließen. Die Anbieter haben auch eine Vielzahl von verschiedenen Tarifen im Angebot, so dass es oftmals nicht leicht ist, die passende Versicherung zu finden.
Die Gewerberechtsschutzversicherung übernimmt zum Beispiel Prozesskosten, die Honorare für den eigenen und den gegnerischen Anwalt oder auch die Gebühren, die für Sachverständige zu zahlen sind. Ein Rechtsstreit ist somit finanziell vertretbar, allerdings sollte schon immer geprüft werden, ob dieser wirklich sinnvoll ist oder ob es nicht andere Mittel und Wege gibt, um einen Streit zu schlichten und beizulegen. Übrigens tritt die Gewerberechtsschutzversicherung nicht ein, wenn ein Vorsatz des Unternehmers nachgewiesen werden kann. Dann muss er selbst mit seinem Vermögen für einen entstandenen Schaden haften.

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