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Archiv der Kategorie ‘Privatversicherung 1×1’

Wie finde ich die richtige Krankenversicherung?

16 Feb

Die meisten Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze steht es dem Brüger frei, eine private Versicherung zur Absicherung von Krankheiten abzuschließen. Diese sogenannten Jahresarbeisentgeltgrenzen werden entsprechend der Entwicklung der Bruttoarbeitslohnsumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmers, des vorvergangenen Kalenderjahres durch das Bundesarbeitsministerium per Rechtsverordnung festgelegt. Im Jahre 2010 lag sie bei 49.950 und im Jahre 2011 liegt sie bei 49.500 Euro.
Die meisten Leistungen der Krankenkassen (ca. 95%) sind gesetzlich vorgeschrieben und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Jedoch hat auch die gesetzliche Versicherung die Möglichkeit per Satzung Zusatzleistungen für ihre Versicherten anzubieten. Egal ob Sie nun in Berlin oder Frankfurt wohnen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre GKV frei wählen. Daher ist es ratsam, die verschiedenen Zusatzleistungen der in Frage kommenden gesetzlichen Krankenversicherung genau zu analysieren, um festzustellen, ob sie zu einem selbst und zu seiner Familie passt.
Kinder sind in der GKV grundsätzlich kostenfrei mitversichert, sofern sie über kein eigenes Einkommen verfügen. In einer privaten Versicherung, müssen Kinder gesondert versichert werden und eigene Beiträge für sie bezahlt werden. Gerade Familien mit Kindern sollten die Satzungsleistungen der GKVs genau zu vergleichen und mit dem Bedarf der Familie abzugleichen. Nehmen wir zum Beispiel eine Familie in Frankfurt, die 2 Kinder im Alter von 10 Monaten und 5 Jahren hat. Für sie ist die Versicherung der häuslichen Krankenpflege wichtig, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht. Da die Förderung von Babys heute nicht früh genug beginnen kann, besucht die Mutter mit dem 10 Monate alten Baby das Babyschwimmen im Aqua-Fitness-Club in Frankfurt. Je nach Krankenversicherung wird 80% der Kurskosten als Präventionsmaßnahme über das Gesetzliche hinaus bezahlt und das egal ob sie in Frankfurt oder anderswo in Deutschland leben.

Weiterhin ist es ratsam, sich die Zusatzprämien anzusehen, welche die in Frage kommende Gesetzliche anbietet.

Nun hört und liest man regelmäßig von finanziellen Problemen, die gerade die gesetzliche Krankenkassen hat. Einige können ihren Finanzbedarf nicht mehr decken, so dass sie ohne Zusatzbeitrag von ihren Versicherten nicht mehr zahlungsfähig wären. Die Arbeitgeber sind davon nicht betroffen. Diese kassenindividuellen, einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge sind seit 2011 in ihrer Höhe nicht mehr begrenzt, wobei der Beitragssatz von 15,5% konstant bleiben wird.
Derzeit kommen jedoch die meisten GKV ohne Zusatzbeitrag aus, so dass es nicht allzuschwierig sein dürfte, eine Krankenkasse zu finden, die auf die persönlichen Ansprüche passt und ohne Zusatzbeitrag auskommt. Andererseits muss abgewägt werden, ob die Satzungsleistungen einer Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag für einen selbst ausreichen oder ob man lieber den Zusatzbeitrag mit der passenden Zusatzleistung in Kauf nehmen möchte.

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Dread Disease – Schwere Krankheiten

14 Feb

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Verkehrsrechtsschutz

30 Dez


Ergänzend zu der nötigen Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeugeigentümer kann von jedem Verkehrsteilnehmer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Diese tritt in allen Fällen ein, bei denen die Haftpflichtversicherung eine Leistung verweigert und hilft dem Geschädigten zu seinem Recht zu kommen. Es werden dabei alle rechtlichen Interessen vertreten, gleich, ob es sich um Verwaltungsangelegenheiten oder Strafrechtssachen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr entstanden sind, handelt. Die eigentliche Vertretung der Interessen des Versicherungsnehmers übernimmt natürlich ein von diesem beauftragter Anwalt, die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt aber die Kosten, die dem Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten gegenüber Behörden und Gerichten, als auch bei Bußgeldsachen entstehen. Wer vorsätzlich eine Straftat begangen hat, wird aber nicht vertreten und die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt demnach auch keine Kosten.
Wie bei jeder Rechtsschutzversicherung kann auch bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung zuerst einmal ein Anwalt zu Rate gezogen werden, die direkt von der Versicherung vermittelt wird. Dieser kann bereits am Telefon klären, ob der Versicherungsnehmer im Recht ist und was überhaupt zu tun ist um an dieses zu kommen. Im Folgenden werden spezialisierte Anwälte beauftragt, die den Fall übernehmen und die sämtliche Abrechnungen und verwalterischen Tätigkeiten direkt mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung regeln.
Über die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist zum Beispiel die Durchsetzung von Ansprüchen geregelt, die auf Zahlung von Schmerzensgeld oder auf Schadensersatz abzielen, was unter anderem nach einem Unfall sein kann. Alle Verfahren, die vor Behörden und Gerichten geregelt werden, können durch die Versicherung übernommen werden, sofern sich der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit oder der Straftat im Besitz eins gültigen Führerscheins befand. Dies sollen nur einige Beispiele sein, näheres wird in den Verträgen der Versicherungsgesellschaften geregelt.

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